Schloßberg-Entbuschung

Das Projekt

Ansicht des verbuschenden Schloßbergs (Foto: G. Hagemeister)
Ansicht des verbuschenden Schloßbergs (Foto: G. Hagemeister)

Durch die Aufgabe vieler Wingerts und Kleingärten ist eine Verbuschung des Schloßbergs zu beobachten, die erhebliche Folgen für die dort ansässigen Tier- und Pflanzenarten mit sich bringt.

Die an die offene Weinbergslandschaft angepasste ökologische Gemeinschaft weicht derzeit unter anderem den Wildschweinen, die nicht nur die Traubenernte der verbliebenen Winzer erheblich schmälern, sondern auch die letzten intakten Trockenmauern zerstören.  In einem großangelegten Projekt möchte der NABU zusammen mit der Stadt Heppenheim weite Teile des Schloßbergs in einen ähnlichen Zustand, wie er vor ca. 50 Jahren vorzufinden war, zurückführen.

Das Projekt dient der Wiederherstellung ökologisch bedeutender, kleinstrukturierter Flächen mit Trockenmauern, Steinriegeln und offenen Bereichen. Hierfür sollen auf den stark geneigten Hangflächen umfangreiche Rodungs- und Entbuschungsarbeiten durchgeführt werden. Die dadurch freigestellten Trockenmauern und Steinriegel sollen anschließend erfasst und nach Bedarf instandgesetzt werden. Ziel der Maßnahmen ist zum einen die Entwicklung von Halbtrockenrasen bzw. magerer Flachlandmähwiesen und zum anderen die Erhaltung und Förderung der Biodiversität an seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten, die wärmegetönte Standorte bevorzugen und von den freigestellten Sonderstrukturen profitieren.

Die oben stehenden Bilder zeigen die Ansicht des Schloßbergs in der Nachkriegszeit und im aktuellen Zustand. Wird in das momentane Erscheinungsbild nicht in Kürze eingegriffen, ist hier eine Waldentwicklung zu erwarten, wie sie in benachbarten Bereichen schon stattgefunden hat.

Die Mittel zur Finanzierung sollen im Rahmen einer GAK-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz) gestellt werden.

Das Projektgebiet

Das Projektgebiet umfasst nach derzeitiger Planung die auf der Abbildung innerhalb der gelben Umrandung dargestellten Flächen. Bei der Maßnahme geht es im ersten Schritt nur darum, die Verbuschung zu entfernen. Einzelbäume werden erhalten bleiben. 

Das Forstgesetz sieht vor, dass bewaldete Gebiete nicht ohne einen Ausgleich gerodet werden dürfen. Bei einer Begehung der Flächen mit HessenForst wurde das Gebiet, in dem die Maßnahmen stattfinden dürfen, gekennzeichnet. Das Gebiet oberhalb der gelben Umrandung zählt bereits als Wald und wird als solcher erhalten bleiben.

Eigentümer der Flächen

Erste Stadträtin Christine Bender bei der Versammlung der Eigentümer am 1. Oktober Vorstellung des Projekts
Erste Stadträtin Christine Bender bei der Versammlung der Eigentümer am 1. Oktober Vorstellung des Projekts

Die Flächen befinden sich zu Großteil in Privateigentum und dürfen nur mit entsprechender Einverständnis gepflegt werden. Alle Eigentümer wurden angeschrieben und außerdem zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Die Resonanz war bislang leider mau.

 

Deshalb bitten wir Sie hiermit noch einmal um Ihre Unterstützung für dieses Projekt!

 

Auf Sie als Eigentümer kommen keinerlei Kosten  zu! Durch die Pflegemaßnahmen werden die Grundstücke nachhaltig aufgewertet. Ihre Einverständniserklärung beinhaltet eine Zustimmung zur Entbuschung Ihres Grundstücks, ggf. eine Restauration alter Steinmauern und eine über Jahre gesicherte Pflege durch die Stadt Heppenheim. Selbstverständlich bleibt das Recht zur Nutzung des Grundstücks bei Ihnen und die Pflegemaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt! 

Geplante Maßnahmen

Phase I

·    Entbuschung und Rodung der Flächen, deren Eigentümer der Maßnahme schriftlich zugestimmt haben. Es handelt sich um Flächen im Privateigentum oder um Flächen, die der Stadt Heppenheim verkauft wurden oder verkauft werden sollen und von dieser für den Zweck zur Verfügung gestellt werden. Ein Kaufangebot der Stadt wurde allen bisherigen Eigentümern unterbreitet.

Voraussetzung für den Maßnahmenbeginn ist die Verfügbarkeit einer genügenden Anzahl möglichst zusammenhängender Flächen.

 

Phase II

·    Nach der Entbuschung und Freistellung der Flächen erfolgt eine Erfassung und genaue Dokumentation sämtlicher vorhandener Trockenmauern und Steinriegel.

Die Mauern werden anhand ihres Erhaltungszustandes von Fachleuten bewertet, danach entschieden, welche Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Planung der notwendigen Arbeiten, Kosten und Durchführungsdauer und eine entsprechende Präzisierung des Antrags. Nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde werden die Maßnahmen der Phase II umgesetzt.

 

Je nach Arbeitsfortschritt der Phase I kann die Phase II auch abschnittweise erfolgen.

 

Phase III

 

·   Nach den Entbuschungs- und Rodungsarbeiten sind Herbst/Winter der folgenden Jahre noch Nacharbeiten erforderlich, um Austriebe wieder zurückzuschneiden. Anschließend erfolgt die ggf. erforderliche Nachpflege im Rahmen des Schutzgebietsmanagements. 

Grundstückspflege

Blumenwiese, Foto: G. Hagemeister
Blumenwiese, Foto: G. Hagemeister

Um die Maßnahme nachhaltig zu gestalten, sollen die Grundstücke über Jahre hinaus gepflegt werden. Hierfür stehen Mittel der Stadt zur Verfügung. Die Pflege kann durch Beweidung oder Mahd erfolgen. Wichtig für die Entwicklung der Flächen ist eine konsequente Ausmagerung, damit sich die typische Flora artenreicher Wiesen gegen die Brombeeren durchsetzen kann.

Profiteure

Schlingnatter (Coronella austriaca), Foto: D. Chalwatzis
Schlingnatter (Coronella austriaca), Foto: D. Chalwatzis

Besonders Reptilien wie Schlingnatter und Mauereidechse sind auf die in den Weinbergen vorhandenen "Sonderstrukturen" in Form von Trockenmauern und Steinriegeln angewiesen, aber auch zahlreiche Brutvogelarten wie Gartenrotschwanz, Wendehals und die seltene, am Schloßberg mit wenigen Paaren vorkommende, Zaunammer werden von den Maßnahmen nicht zuletzt aufgrund günstigerer Neststandorte und Nahrungsvorkommen profitieren.

Hoffnung für neue Arten

Zippammer (Emberiza cia), Foto: NABU Netz
Zippammer (Emberiza cia), Foto: NABU Netz

Die große Hoffnung, die wir außerdem in das Projekt setzen, ist die Ansiedlung der Zippammer. Die Zippammer ist ein äußert seltener Vogel, der sich in unserer Nachbarschaft, in den Steinbrüchen entlang der Bergstraße, bereits angesiedelt hat. Mit den geplanten Maßnahmen hoffen wir, auch ihren Ansprüchen gerecht zu werden!